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Amtliche Publikationen der ZPZ
Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg

Die rechtsgültigen Publikationen der ZPZ erfolgen im "Digitalen Amtsblatt Schweiz" sowie im "Amtsblatt des Kantons Zürich" unter ePublikationen.ch. Diese sind einsehbar unter nachfolgendem Link:

Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024 - Verabschiedung zuhanden Regierungsrat

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 hat die Delegiertenversammlung ZPZ die Teilrevision 2024 des Regionalen Richtplans Zimmerberg zuhanden der Festsetzung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedet. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. 

Angaben zur Auflage

Der Beschluss sowie die zugehörigen Akten zum Regionalen Richtplan Zimmerberg, Teilrevision 2024, können während der 60-tägigen Auflage beim Sekretariat ZPZ, c/o Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten oder digital auf der Webseite der ZPZ (www.zpz.ch) in der Rubrik Amtliche Publikationen ZPZ eingesehen werden                            

Rechtliche Hinweise

Gemäss Art. 16 der Verbandsstatuten der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg untersteht die vorliegende Teilrevision 2024 des Regionalen Richtplans dem fakultativen Referendum:
Der vorliegende Beschluss unterliegt der Abstimmung an der Urne (regionale Abstimmung im Bezirk Horgen), wenn gemäss Art. 15 Ziff. 1 der Verbandsstatuten ZPZ 700 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Publikation des Beschlusses der Delegiertenversammlung beim Vorstand ZPZ das schriftliche Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung einreichen (Volksreferendum). Begehren sind schriftlich zu richten an: Sekretariat Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg, c/o Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, Postfach, 8800 Thalwil.             

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 10.03.2026

Kontaktstelle:
Sekretariat Züricher Planungsgruppe Zimmerberg
c/o Gemeinde Thalwil
Dorfstrasse 10
8800 Thalwil

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