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Amtliche Publikationen der ZPZ
Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg

Die rechtsgültigen Publikationen der ZPZ erfolgen im "Digitalen Amtsblatt Schweiz" sowie im "Amtsblatt des Kantons Zürich" unter ePublikationen.ch. Diese sind einsehbar unter nachfolgendem Link:

Regionaler Richtplan Zimmerberg "Teilrevision 2022", Festsetzung

Angaben zur Richtplanung:

Der Regierungsrat Kanton Zürich hat am 12. Dezember 2023 mit Beschlussnummer 1450/2023 beschlossen:

I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Zimmerberg «Teilrevision 2022» wird gemäss dem Beschluss der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg vom 11. Mai 2023 festgesetzt.

II. Der regionale Richtplan steht beim Sekretariat der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (c/o Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil) und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Webseite des Amtes für Raumentwicklung (zh.ch/are) und der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (zpz.ch) veröffentlicht.

III. Dispositiv I und II dieses Beschlusses sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.


Publikationsdatum:
KABZH 02.02.2024
Publizierende Stelle:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Stampfenbachstrasse 12, 8001 Zürich

Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision "Uferbereich vom Zürichsee", Öffentliche Auflage

Mit Beschluss vom 23. November 2023 hat der Vorstand der ZPZ die Vorlage Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision "Uferbereich vom Zürichsee" zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.             

Angaben zur Auflage

Während der Auflage (vgl. Frist) kann jedermann zum Entwurf Regionaler Richtplan Zimmerberg, Teilrevision "Uferbereich vom Zürichsee", Einwendungen erheben. Einwendungen haben einen genau bezeichneten Antrag zu enthalten.
Die Dokumente zum Entwurf der Vorlage Regionaler Richtplan Zimmerberg, "Uferbereich vom Zürichsee", können während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeinde Thalwil, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, oder auf der Webseite der ZPZ unter www.zpz.ch (Amtliche Publikationen) eingesehen werden.                             

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit für Einwendungen sind nur jene Teilkapitel, in denen Änderungen vorgenommen werden. Einwendungen sind innerhalb der 60-tägigen Auflagefrist (Datum des Poststempels) einzureichen an:
Sekretariat ZPZ, c/o Gemeinde Thalwil, Postfach, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil              

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 30.01.2024

Kontaktstelle:

Sekretariat ZPZ
c/o Gemeinde Thalwil
Postfach
Dorfstrasse 10
8800 Thalwil